Verkehrseinschränkende Maßnahmen während des Seffestes vom 19.07. bis 21.07.2024

    Zeitraum 19.07. bis 21.07.2024

    Verkehrs- und Parkplatzregelungen

     

    Straßenverkehr:

     Einige verkehrseinschränkende Maßnahmen sind auch dieses Jahr während des Seefestes am Ohmbachsee wieder notwendig, um dem erhöhten Verkehrsaufkommen gerecht zu werden.

    Aus diesem Grund möchten wir alle Verkehrsteilnehmer besonders dazu aufrufen, die eingerichteten absoluten Haltverbote zu befolgen.

     

    Mit einem Haltverbot werden folgende Straßen belegt:

    1. Schönenberg-Kübelberg, Grieser Straße (beidseitig)
    2. Schönenberg-Kübelberg, Zufahrt Campingpark (einseitig)
    3. Gries, Hauptstraße von Schönenberg-Kübelberg kommend bis zur Einmündung Bahnhofstraße (einseitig)
    1. Gries, Bahnhofstraße ab der Einmündung Hauptstraße bis zum Ortsausgang Gries in Richtung Elschbach (beidseitig)

     

    Weiterhin gilt außerhalb geschlossener Ortschaften auf Vorfahrtstraßen ein generelles gesetzliches Halt- und Parkverbot.

    Die K 9 zwischen Schönenberg-Kübelberg und Gries wird - wie in den Jahren 2022 und früher - von beiden Seiten befahrbar sein.

     

    Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge können/ werden ggf. aus Sicherheitsgründen auf Kosten des Halters abgeschleppt werden.

     

    Zudem müssen die Straßen stets für Rettungsfahrzeuge

    freigehalten werden bzw. befahrbar sein.

     

    Bitte beachten Sie auch die angeordnete Höchstgeschwindigkeit „30 km/h“.

     

    Parkflächen:

     

    Für Besucher stehen mehrere Parkmöglichkeiten rund um den Ohmbachsee zur Verfügung. Sie werden durch Parkeinweiser zu den freien Parkflächen geleitet.

    Bitte befolgen Sie die Anweisungen der Einweiser, nur so kann ein „geordnetes Parken“ gewährleistet werden.


    Dateiname Größe Datum
    Presse aktuell Parkflächen- und Verkehrsregelung.pdf141,56 KB08.07.2024

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