Die Verbandsgemeinde Oberes Glantal bietet an ihren Grundschulen eine Frühbetreuung an. Für die Frühbetreuung an der Grundschule Glan-Münchweiler suchen wir zum kommenden Schuljahr 2024/2025 (ab 26.08.2024)
eine
Betreuungskraft (m/w/d).
Die Frühbetreuung findet täglich (Montag bis Freitag) in der Zeit von 7.00 Uhr bis Schulbeginn statt. Die Einstellung ist zunächst projektbezogen, sodass die Stelle bis zum Ablauf des Schuljahres 2024/2025 (letzter Schultag ist am 04.07.2025) befristet ist.
Ihr Profil
- Gesucht wird eine volljährige Betreuungskraft, welche fachlich, persönlich und gesundheitlich dafür geeignet und erfahren ist, Kinder im Grundschulalter zu beaufsichtigen. Verantwortungsbewusstsein und Zuverlässigkeit sowie Freude am Umgang mit Kindern wird vorausgesetzt.
- Sie verfügen über eine Erste-Hilfe-Ausbildung,
bevorzugt Erste Hilfe am Kind (mit Nachweis) bzw. sind bereit, an einer entsprechenden
Ausbildung teilzunehmen.
- Sie können einen Nachweis über die Masernimmunität erbringen bzw. haben die Bereitschaft, sich gegen Masern impfen zu lassen.
Wir bieten
Die Vergütung erfolgt nach den Bestimmungen
des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVÖD) und beinhaltet alle im
öffentlichen Dienst üblichen Sozialleistungen. Die regelmäßige wöchentliche
Arbeitszeit beträgt durchschnittlich 3,75 Stunden.
Schwerbehinderte Menschen werden bei entsprechender Eignung bevorzugt
berücksichtigt.
Für Rückfragen zu der ausgeschriebene Stelle
steht Ihnen Herr Tobias Weber (06373-504-201) gerne zur Verfügung.
Interessenten richten ihre Bewerbung bitte bis spätestens 03.07.2024 unter Beifügung der üblichen Unterlagen an die
Verbandsgemeinde Oberes Glantal
Fachbereich 1A.2 – Personal
Rathausstraße 8
66901 Schönenberg-Kübelberg oder per Email an:
Hinweis: Aus Kostengründen kann eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen
grundsätzlich nicht erfolgen. Wir bitten daher keine Originale und keine Bewerbungsmappen
oder Folien einzureichen. Die Verarbeitung der personenbezogenen Bewerbungsdaten richtet
sich nach der EU-DSGVO und dem Landesdatenschutzgesetz. Bewerbungs-, Vorstellungs und Reisekosten werden nicht erstattet.